Hallo,
ich habe eine Frage zur Sozialversicherungspflicht eines FSJ mit Verpflegungszuschuss:
Das Taschengeld beträgt monatlich 165 Euro, der Verpflegungskostenzuschuss beträgt monatlich 301 Euro.
Das Taschengeld unterliegt allen Zweigen der Sozialversicherung, wobei der Träger alle Abgaben bezahlt, aber wie verhält es sich mit dem Verpflegungskostenzuschuss?
Vielen Dank im Voraus und schöne Grüße