Expertenforum - FSJ, ist Verpflegungskostenzuschuss sozialversicherungspflichtig?

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  • 01
    FSJ, ist Verpflegungskostenzuschuss sozialversicherungspflichtig?

    Hallo,

    ich habe eine Frage zur Sozialversicherungspflicht eines FSJ mit Verpflegungszuschuss:

    Das Taschengeld beträgt monatlich 165 Euro, der Verpflegungskostenzuschuss beträgt monatlich 301 Euro.

    Das Taschengeld unterliegt allen Zweigen der Sozialversicherung, wobei der Träger alle Abgaben bezahlt, aber wie verhält es sich mit dem Verpflegungskostenzuschuss?


    Vielen Dank im Voraus und schöne Grüße

  • 02
    RE: FSJ, ist Verpflegungskostenzuschuss sozialversicherungspflichtig?

    Guten Tag,
     
    Personen, die einen Jugendfreiwilligendienst ableisten, stehen in einem sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnis und sind deshalb kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversicherungspflichtig, wenn ihnen Sachbezüge (bzw. eine entsprechende Entgeltersatzleistung) und/oder Taschengeld gewährt werden. Diese Bezüge sind immer beitragspflichtiges Arbeitsentgelt.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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