Hallo Zusammen,
leider finde ich in meiner I-Net - Recherche keinen passenden Artikel, aber mich würde interessieren, ab wann eine Mahlzeit als Frühstück im lohnsteuerrechtlichen Sinne bewertet werden muss, wenn es unentgeltlich oder verbilligt an die MA abgegeben wird, und daher mit dem Sachbezugswert versteuert/verbeitragt werden muss?
Was ist ein Frühstück im lohnsteuerrechtlichen Sinne? Wie lautet die exakte Definition?
Gilt eine einfache Breze in der Kantine als Frühstück in diesem Sinne und müsste mit dem amtlichen Frühstückswert eigentlich angesetzt werden, obwohl diese weit billiger ist, wie der amtliche Frühstückswert?
Gelten Würstchen oder Sandwiches als Frühstück, wenn diese Vormittags in der Kantine angeboten werden?
Über eine Einschätzung bedanke ich mich bereits im Voraus.
VG
TOM_MGG