Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    frühpensionierte Lehrerin

    Guten Tag,

    eine frühpensionierte verbeamtete Lehrerin, 45 Jahre alt, nimmt eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf mit 1000 Euro Brutto. Die Bescheinigung über eine bestehende private KV liegt vor. Ist die aufgenommene Beschäftigung in der KV und PV pflichtig? Welche Personengruppe und welche Beitragsschlüssel sind zu verwenden? Welche Nachweise benötigt der AG zur Dokumentation?

    Vielen Dank vorab für eine Beantwortung.

  • 02
    RE: frühpensionierte Lehrerin

    Guten Tag,
     
    Beamte im Ruhestand, die noch eine Beschäftigung ausüben, sind krankenversicherungsfrei zu beurteilen und unterliegen damit in dieser Beschäftigung auch nicht der Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung.

    In der Rentenversicherung besteht Versicherungsfreiheit, sofern eine Versorgung wegen Erreichens einer Altersgrenze bezogen wird. Eine Pension wegen Dienstunfähigkeit begründet dagegen keine Rentenversicherungsfreiheit.

    In der Arbeitslosenversicherung liegt bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze Versicherungspflicht vor.

    Da nach Ihrer Sachverhaltsschilderung keine Versorgung wegen Erreichen einer Altersgrenze vorliegt, ist der Beitragsgruppenschlüssel „0110“ und der Personengruppenschlüssel „101“ zu verwenden.
     
    Wir empfehlen Ihnen die Bescheinigung über die bestehende private KV zu Ihren Unterlagen zu nehmen.
    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

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