Expertenforum - Freiwilliges Praktikum während Semester

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  • 01
    Freiwilliges Praktikum während Semester

    Hallo,

    ein Student, der ordentlich immatrikuliert ist und auch seine letzte Prüfungsleistung noch nicht abgelegt hat (bzw. steht das Ergebnis und die offizielle Mitteilung der Hochschule noch aus), möchte gerne ein freiwilliges Praktikum von 10 Wochen machen. Vorlesungen muss er keine mehr besuchen. Die wöchentliche Arbeitszeit bewegt sich zwischen 15-25 Stunden an drei Tagen pro Woche. Das Praktikum würde mit 500 Euro pro Monat vergütet werden.


    Ist dies aus Ihrer Sicht möglich und kann das Praktikum als geringfügige Beschäftigung abgerechnet werden? Weiter Beschäftigungen bestehen nicht.


    Über eine Info wären wir sehr dankbar.

  • 02
    RE: Freiwilliges Praktikum während Semester

    Hallo miha,
     
    Personen, die während der Dauer eines Studiums als ordentliche Studierende ein freiwilliges Praktikum mit Entgelt ableisten, gelten aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht als „normal“ beschäftigte Arbeitnehmer.
     
    Arbeitnehmer, bei denen der Status des „ordentlichen Studierenden“ vorliegt, können grundsätzlich eine kurzfristige Beschäftigung ausüben.
     
    Hierbei gilt:
     
    Eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn diese für eine Zeitdauer ausgeübt wird, die im Laufe eines Kalenderjahres auf nicht mehr als drei Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist und nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Es ist jeweils bei Beginn einer Beschäftigung zu prüfen, ob diese zusammen mit den schon im laufenden Kalenderjahr ausgeübten kurzfristigen Beschäftigungen die maßgebende Zeitgrenze überschreitet.
     
    Eine Prüfung der Berufsmäßigkeit ist nicht erforderlich, da das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt die aktuelle Geringfügigkeitsgrenze (2024: 538,00 €) nicht überschreitet.
     
    Sofern die oben genannten Voraussetzungen vorliegen, kann die bei Ihnen ausgeübte kurzfristige Beschäftigung sozialversicherungsfrei abgerechnet werden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     
     

  • 03
    RE: Freiwilliges Praktikum während Semester

    Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

    Aber doch noch eine Frage: Warum kann der Student nicht auf geringfügiger Basis (Minijob) abgerechnet werden?

  • 04
    RE: Freiwilliges Praktikum während Semester

    Hallo miha,
     
    da in Ihrem Fall das monatliche Arbeitsentgelt die aktuelle Geringfügigkeitsgrenze (2024: 538,00 €) nicht überschreitet, kann der Student auch als geringfügig entlohnter Mitarbeiter abgerechnet werden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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