Ein Arbeitnehmer macht ein Praktikum vom 15.9.-30.9. um zu sehen ob es mit dem Job passt.
Ab 1.10. wird er dann fest angestellt.
1. Variante:
nachträglich soll die Zeit vom 15.9.-30.9. nun bezahlt werden. Muss ich den Arbeitnehmer jetzt schon zum 15.09. bei der Sozialversicherung anmelden?
2. Variante:
die Stunden die im September gearbeitet worden sind, sollen auf ein Arbeitszeitkonto. Zu wann muss ich ihn in diesem Fall bei der Sozialversicherung melden?