Sehr geehrte Damen und Herren,
sind wir als Arbeitgeber verpflichtet bei freiwillig gesetzlich Krankenversicherten Mitarbeiter jährlich uns eine Bescheinigung über die abgeführten Beiträge an die gesetzliche Krankenkasse uns vorzeigen zu lassen analog der privat Krankenversicherten Mitarbeiter? Als Grundlage für den steuerfreien Arbeitgeberzuschuss zur freiwillig gesetzlich Kranken- und Pflegeversicherung, den wir monatlich an den Versicherten auszahlen?
Oder ist hier zwischen der freiwillig gesetzlich Kranken- und Pflegeversicherung und der PKV zu unterscheiden?
Vielen Dank.