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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Freiwillige Krankenversicherung / Selbstzahler / Beitragszuschuss Arbeitgeber

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    sind wir als Arbeitgeber verpflichtet bei freiwillig gesetzlich Krankenversicherten Mitarbeiter jährlich uns eine Bescheinigung über die abgeführten Beiträge an die gesetzliche Krankenkasse uns vorzeigen zu lassen analog der privat Krankenversicherten Mitarbeiter? Als Grundlage für den steuerfreien Arbeitgeberzuschuss zur freiwillig gesetzlich Kranken- und Pflegeversicherung, den wir monatlich an den Versicherten auszahlen?


    Oder ist hier zwischen der freiwillig gesetzlich Kranken- und Pflegeversicherung und der PKV zu unterscheiden?


    Vielen Dank.

  • 02
    RE: Freiwillige Krankenversicherung / Selbstzahler / Beitragszuschuss Arbeitgeber

    Sehr geehrter Fragesteller,


    bei freiwillig gesetzlich krankenversicherten Beschäftigten wird (wie bei privat krankenversicherten Beschäftigten) arbeitgeberseits ein Nachweis des Arbeitnehmers (Versicherungsbescheinigung der Krankenkasse) benötigt und zu den Lohnunterlagen genommen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

  • 03
    RE: Freiwillige Krankenversicherung / Selbstzahler / Beitragszuschuss Arbeitgeber

    Guten Tag,


    was muss diese Bescheinigung konkret beinhalten? Reicht eine Bescheinigung am Jahresende über die abgeführten Beiträge aus z.B. 2025 aus oder benötigen wir auch eine Bescheinigung über die abzuführenden Beiträge des neuen Jahres ab 01.01.2026?


    Vielen Dank.

  • 04
    RE: Freiwillige Krankenversicherung / Selbstzahler / Beitragszuschuss Arbeitgeber

    Sehr geehrter Fragesteller,


    der Inhalt der Bescheinigung ergibt sich mittelbar aus § 257 SGB V: Ersichtlich sein muss, dass der Arbeitnehmer bei einer privaten Krankenbesicherung oder freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist und welche Beiträge dort zu zahlen sind. Da die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zuschusszahlung (und entsprechenden lohnsteuerlichen Behandlung) auch fortlaufend (für die jeweilige Entgeltabrechnung) besteht, werden entsprechende Angaben auch prospektiv benötigt (und von den Versicherungsunternehmen den versicherten Arbeitnehmern für das jeweils nächste Jahr bereitgestellt).


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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