Expertenforum - freiwillige Krankenversicherung bei Erreichen der Regelaltersgrenze

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  • 01
    freiwillige Krankenversicherung bei Erreichen der Regelaltersgrenze

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ein Mitarbeiter war bis zum Eintritt der Regelaltersgrenze im September 2024 in der freiwilligen gesetzlichen Krankenkasse versichert.

    Seit dem 01.10.2024 ist er mit dem BGS 3121, PGS 119 gemeldet.

    Es war nicht bekannt wie lange der MA voraussichtlich noch weiter arbeitet. Nun möchte er das ganze Jahr 2025 arbeiten und kommt dabei über die Beitragsbemessungsgrenze. Wie muss ich in diesem Fall vorgehen?

    Vielen Dank vorab für Ihre Hilfe.

    M.G.

  • 02
    RE: freiwillige Krankenversicherung bei Erreichen der Regelaltersgrenze

    Guten Tag,
     
    ein beschäftigter Altersvollrentner, der die Regelaltersgrenze erreicht hat und dessen regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt (weiterhin) die maßgebende Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet, ist mit dem Beitragsgruppenschlüssel „9321“ (Personengruppenschlüssel „119“) zu melden, sofern die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge im Rahmen des Firmenzahler-Verfahrens im Beitragsnachweis übermittelt werden. Für die Bemessung der freiwilligen Krankenversicherungsbeiträge des Altersvollrentners ist der ermäßigte Beitragssatz zugrunde zu legen.
     
    In ihrem Sachverhalt unterstellen wir, dass der beschäftigte Altersrentner in der Beschäftigung ab 01.10.2024 versicherungspflichtig war. Von daher verbleibt er im Jahre 2025 versicherungspflichtig in der KV und PV, da er die Jahresarbeitsverdienstgrenze 2024 nicht überschritten hat.
    Gegebenenfalls endet die Krankenversicherungspflicht am 31.12.2025, sofern auch die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2026 überschritten wird.
     
    Anders sieht es aus, wenn Sie in Ihrer vorausschauenden Betrachtung ab 01.10.2024 (01.10.2024 – 30.09.2025) die auch für ein ganzes Jahr vorgenommen werden muss, unabhängig davon, wie lange die Beschäftigung des Altersrentner tatsächlich ausgeübt wird, bereits die Jahresarbeitsentgeltgrenze sowohl im Jahr 2024 als auch 2025 überschreitet. Dann verbliebe der Mitarbeiter in der freiwilligen Versicherung und die Anmeldung zum 01.10.2024 müsste auf die Beitragsgruppen 9321 abgeändert werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: freiwillige Krankenversicherung bei Erreichen der Regelaltersgrenze

    Herzlichen Dank für Ihre schnelle Hilfe


    Freundliche Grüße

    M.G.

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