Hallo,
ein Arbeitnehmer ist freiwillig krankenversichert. Ab 16.11.2021 bezog er Krankengeld und war bei seinem Arbeitgeber unterbrochen. Die Unterbrechung dauerte bis 20.03.2022. Da sein Gehalt danach wie das Gehalt vor der Unterbrechung war, ist er noch freiwillig krankenversichert.
Oder muss die Zeit der Unterbrechung bei der Betrachtung der JAEG mit berücksichtigt werden?
Ab 2023 unterschreitet allerdings er die JAEG, sollte das Gehalt so bleiben wie es derzeit ist.