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  • 01
    freiwillig versicherten AN Anmeldung, wenn Selbstzahler?

    Ich habe eine Frage:

    Ein Arbeitnehmer ist freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert und wird im Selbstzahler-Verfahren mit der KV-Beitragsgruppe 0 abgerechnet. In der PV-Beitragsgruppe hat er 1 - freiwillig Selbstzahler. Als Vorstandsmitglied ist der AN AV/RV-frei = 0 - kein Beitrag. Ist für diesen Arbeitnehmer bei Aufnahme der Beschäftigung eine 10er Anmeldung zu erstellen?

  • 02
    RE: freiwillig versicherten AN Anmeldung, wenn Selbstzahler?

    Hallo Frau SIEBENLIST,

    grundsätzlich gelten Vorstandsmitglieder einer AG als abhängig beschäftigt. Allerdings ist durch die Vorschriften des Sozialgesetzbuches (§§ 1 Satz 3 SGB VI, 27 Abs. 1 Nr. 5 SGB III) die Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht ausgeschlossen.

    Es besteht aber Versicherungspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung. Überschreitet - wie in Ihrem Fall - das Arbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze, sind diese Arbeitnehmer kranken- und pflegeversicherungsfrei.  

    Würden die Beiträge im Rahmen des „Firmenzahlerverfahrens“ nachgewiesen, wäre eine Anmeldung mit dem Personengruppenschlüssel „101“ und dem Beitragsgruppenschlüssel „9001“ zu erstellen. Da nach Ihrer Schilderung der Mitarbeiter die freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge im Rahmen des „Selbstzahlerverfahrens“ entrichtet, ist nach unserem Verständnis eine Anmeldung mit dem Beitragsgruppenschlüssel „0001“ zu übermitteln (Personengruppenschlüssel „101“). Hierbei ist zu beachten, dass die „1“ in der Pflegeversicherung für den Arbeitgeber eine rein deklaratorische Bedeutung hat. Eine Beitragspflicht entsteht für ihn hierdurch nicht.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

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