Ich habe eine Frage:
Ein Arbeitnehmer ist freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert und wird im Selbstzahler-Verfahren mit der KV-Beitragsgruppe 0 abgerechnet. In der PV-Beitragsgruppe hat er 1 - freiwillig Selbstzahler. Als Vorstandsmitglied ist der AN AV/RV-frei = 0 - kein Beitrag. Ist für diesen Arbeitnehmer bei Aufnahme der Beschäftigung eine 10er Anmeldung zu erstellen?