Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Vollzeit-Mitarbeiterin (voll SV-Pflichtig) von uns hat im Laufe der Jahre sehr viele Überstunden angesammelt. Die ist nicht auf Grundlage einer Wertguthabenvereinbarung iSd. § 7b SGV IV erfolgt. Unsere Mitarbeiterin will jetzt für sechs Monate am Stück Überstunden abbauen und enstprechend der Arbeit fernbleiben. Für diesen Zeitraum würden wir Ihr das übliche Entgelt weiter bezahlen.
Jedoch besteht m.E. das Problem, dass bei einer Freistellung größer drei Monate die sv-rechtliche Beschäftigung endet.
Meine Frage lautet: Können wir das Ende der sv-rechtliche Beschäftigung umgehen, wenn wir beispielsweise
- 3 Monate Überstunden dann 1 Monat Urlaub und dann nochmals 3 Monate Überstunden abbauen würden?
- Oder ist die Dauer der Freistellung über drei Monate hinaus für die sv-rechtliche Beschäftigung nicht relevant, solange weiter sv-pflichtiges Entgelt fließt?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung....