Expertenforum - freie Verpflegung

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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    freie Verpflegung

    Guten Tag,

    muss der Sachbezug für freie Verpflegung auch abgerechnet werden, wenn in diesem Monat nur ein Stand auf dem Weihnachtsmarkt betrieben wird, in dem nur Getränke verkauft werden?

    Vielen Dank für die Auskunft.

  • 02
    RE: freie Verpflegung

    Guten Tag,
     
    Ihre Frage betrifft steuerrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Steuerrechts keine Stellungnahme abgeben können.
     
    Antworten auf steuerrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von ihrem Steuerberater, dem zuständigen Finanzamt sowie Fachanwälten für Steuerrecht.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Frage in der Rubrik „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ eingestellt wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Steuerrecht verschoben. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Steuerrecht“.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: freie Verpflegung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    für Zeiten, in denen freie Verpflegung als Sachbezug tatsächlich nicht gewährt wird, ist kein Sachbezug zu erfassen und zu versteuern. Bei Nutzung der Pauschalierungsmöglichkeiten unter Ansatz der Jahreswerte ist laut BMF-Schreiben vom 12.02.2024 (Dokumenten-Nr. 2023/1121410, dort Ziff. 3) ein anteiliger Abzug jedoch nur bei vollständiger Betriebsschließung möglich (nicht z.B. bei Krankheit oder Urlaub).


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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