Guten Tag,
muss der Sachbezug für freie Verpflegung auch abgerechnet werden, wenn in diesem Monat nur ein Stand auf dem Weihnachtsmarkt betrieben wird, in dem nur Getränke verkauft werden?
Vielen Dank für die Auskunft.
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muss der Sachbezug für freie Verpflegung auch abgerechnet werden, wenn in diesem Monat nur ein Stand auf dem Weihnachtsmarkt betrieben wird, in dem nur Getränke verkauft werden?
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Guten Tag,
Ihre Frage betrifft steuerrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Steuerrechts keine Stellungnahme abgeben können.
Antworten auf steuerrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von ihrem Steuerberater, dem zuständigen Finanzamt sowie Fachanwälten für Steuerrecht.
Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Frage in der Rubrik „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ eingestellt wurde.
Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Steuerrecht verschoben. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Steuerrecht“.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
Sehr geehrter Fragesteller,
für Zeiten, in denen freie Verpflegung als Sachbezug tatsächlich nicht gewährt wird, ist kein Sachbezug zu erfassen und zu versteuern. Bei Nutzung der Pauschalierungsmöglichkeiten unter Ansatz der Jahreswerte ist laut BMF-Schreiben vom 12.02.2024 (Dokumenten-Nr. 2023/1121410, dort Ziff. 3) ein anteiliger Abzug jedoch nur bei vollständiger Betriebsschließung möglich (nicht z.B. bei Krankheit oder Urlaub).
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachexperte Steuerrecht
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