Sehr geehrte Damen und Herren,
ich arbeite im Klinikum in der Lohnabrechnung. Wir haben jetzt eine Ärztin als Hospitantin. Sie erhält keine Bezüge - soll aber monatlich einen Mietzuschuss in Höhe von 370,00 € erhalten. Wie wird das SV- und Steuerrechtlich behandelt? Evtl. als Minijobber abrechnen? Vielen Dank für Ihre Bemühungen! Mit feundlichen Grüßen
Karla Meusel