Werkstudent und vorgeschriebenes Praxisprojekt bei unterschiedlichen Arbeitsgebern
Wir möchten einen Studenten für eine vorgeschriebenes Praxisprojekt (gemäß Prüfungsordnung) einstellen. Gleichzeitig verübt dieser Student eine Werkstudententätigkeit (20 Std.) in einem anderen Unternehmen. Von beiden Unternehmen bezieht er Lohn.
Ist das Praxisprojekt sozialversicherungsfrei? Kann er beide Tätigkeiten ausüben? Oder verliert er dadurch seinen Werkstudentenstatus? Gibt es eine Grenze für die wöchentliche Stundenanzahl?