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Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    Frau

    Werkstudent und vorgeschriebenes Praxisprojekt bei unterschiedlichen Arbeitsgebern


    Wir möchten einen Studenten für eine vorgeschriebenes Praxisprojekt (gemäß Prüfungsordnung) einstellen. Gleichzeitig verübt dieser Student eine Werkstudententätigkeit (20 Std.) in einem anderen Unternehmen. Von beiden Unternehmen bezieht er Lohn.

    Ist das Praxisprojekt sozialversicherungsfrei? Kann er beide Tätigkeiten ausüben? Oder verliert er dadurch seinen Werkstudentenstatus? Gibt es eine Grenze für die wöchentliche Stundenanzahl?

  • 02
    RE: Frau

    Guten Tag,
     
    wir unterstellen, dass es sich um ein vorgeschriebenes Zwischenpraktikum handelt.
     
    Neben einer Beschäftigung, die im Rahmen des Werkstudentenprivileg (maximal 20 Wochenstunden) ausgeübt wird, kann gleichzeitig ein in einer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes Zwischenpraktikum ausgeübt werden.

    Eine Zusammenrechnung von Werkstudentenbeschäftigung und dem vorgeschriebenen Zwischenpraktikum erfolgt nicht. Eine Stundenbegrenzung im Pflichtpraktikum existiert nicht.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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