Sehr geehrte Damen und Herren,
bei der Beurteilung de "Übergangsbereichs" habe ich folgende Frage:
Unsere AVR Diakonie Deutschland haben eine Jahressonderzahlung in 2 Raten (50 % im Nov. und 50 % im Juni des Folgejahres) vorgesehen. Der 2. Teil muss aber nur nach entsprechender Wirtschaftslage gezahlt werden und wurde im konkreten Fall seit ca. 5 Jahren nicht mehr gezahlt. Muss ich die 2. Rate in diesem Fall in meine Berechnung einbeziehen oder geht es nach der Wahrscheinlichkeit der Zahlung.
MfG