Geschäftsführer einer GmbH sind grundsätzlich Umlage 1-frei, auch wenn sie sonst sozialversicherungrechtlich wie Arbeitnehmer eingestuft werden.
Meine Frage: Wie verhält es sich bei der Firmierung GmbH & Co. KG, wenn jemand einen sv-pflichtigen Lohn bei der GmbH & Co. KG erhält und dort nicht Geschäftsführer ist, jedoch Geschäftsführer bei der Komplementär-GmbH (dahinter) ist? Wirkt sich das dann auf die sv-pflichtige Beschäftigung bei der GmbH & Co. KG aus?