Sachverhalt:
Schulabgänger, nach Abitur, familienversichert. Hat sich um einen Studienplatz beworben und für das WS 25/26 eine Absage erhalten. Eine Bewerbung für das SS 26 ist erst im Februar 26 möglich.
Zur Zeit ein Minijob geringfügig in der Gastronomie - verdient maximal 150,- € monatlich.
Arbeitet gleichzeitig von Mitte November bis 23.12.25 bei einem anderen Arbeitgeber am Weihnachtsmarkt, wo er monatlich über der Geringfügigkeitsgrenze von 556,- € verdient. Sozusagen "arbeitslos ohne Leistungsbezug", aber bei der Arbeitsagentur nicht arbeitssuchend gemeldet.
Frage: Kann dieser Mitarbeiter kurzfristig beschäftigt (Beitragsgruppe 0-0-0-0) abgerechnet werden , oder liegt in diesem Fall Berufsmäßigkeit vor?
2. Fall: Wie oben, aber hat sonst keine weitere Beschäftigung. Kann in diesem Fall kurzfristig abgerechnet werden, oder liegt auch da Berufsmäßigkeit vor?