Muss / bzw. kann (freiwillig) der AG in folgenden Fällen die EPP auszahlen?:
Schüler (auch unter 18Jahren alt), die regelmäßig neben der Schule geringfügig beschäftigt jobben?
Werkstudenten (auch ohne entgeltlichem Praktikum), die als Werkstudenten bis max. 20 Wochenstunden beschäftigt sind?
Empfänger von ALG I oder ALG II, wenn sie über einen Minijob einen Nebenverdienst bis 165,- EUR / bzw. bis 450,- € dazu verdienen?