Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Mitarbeiterin eines Mandanten (seit 2020) beschäftigt hat in 2022 ein zweites Kind geboren. Zunächst hatte Sie Elternzeit bis 2024 beantragt musste aber nochmals verlängern, da ihr zweitgeborenes mit Entwicklungsstörungen zu kämpfen hat. Die Elternzeit des Erstgeborenen hatte sie bei ihrem vorherigen Arbeitsverhältnis nicht ausgeschöpft. Ist es möglich zu sagen, dass das erste Jahr der Elternzeit noch auf das Erstgeborene Kind gerechnet wird und die nachfolgende Elternzeit erst auf das zweite? Oder geht dies im Nachgang nicht. Die Mitarbeiterin konnte zum Zeitpunkt des Antrages der Elternzeit nicht damit rechnen, dass sie diese Zeit für die Unterstützung des Kindes so dringend benötigen würde. Der Arbeitgeber würde zustimmen, wenn es keine finanziellen Konsequenzen für ihn hat.
Vielen Dan im Voraus für Ihre Unterstützung!
Mit freundlichen Grüßen
A. wy