Guten Tag,
ich lese gerade in dem Fall mit. Wie und wann muss der Arbeitnehmer den Wechsel vom Firmenzahler zum Selbstzahler beantragen? Wie kurzfristig kann die Umseztung erfolgen?
Vielen Dank!
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Guten Tag,
ich lese gerade in dem Fall mit. Wie und wann muss der Arbeitnehmer den Wechsel vom Firmenzahler zum Selbstzahler beantragen? Wie kurzfristig kann die Umseztung erfolgen?
Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Andreoti,
freiwillig gesetzlich Versicherte haben die Möglichkeit, Krankenversicherungsbeiträge im Voraus zu zahlen, wenn sie die Beiträge selbst an die Krankenkasse überweisen. Das bedarf lediglich der Umstellung beim Arbeitgeber.
Wie schnell die Umsetzung mit Ihrem Softwareprogramm vorgenommen werden kann, können wir hier nicht bewerten. Der Mitarbeitende hat auf jeden Fall, da er immer Beitragsschuldner ist, ein Recht auf Umstellung auf das Selbstzahlerverfahren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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