Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Arbeitgeber hat einen Firmenfitnessvertrag abgeschlossen. Den teilnehmenden Arbeitnehmern des Arbeitgebers wird ein Arbeitgeberzuschuss als Sachbezug gewährt, der unter der 50-Euro-Freigrenze bleiben soll. Der Eigenanteil der Arbeitnehmer wird entsprechend als Nettoabzug einbehalten. Die Teilnahme berechtigt zum Besuch diverser Fitnessstudios.
Nun ist dem Arbeitgeber ein Fehler unterlaufen:
Es wurden mehr Mitarbeiter bei der Firmenfitness angemeldet, als tatsächlich teilnehmen. Wir bitten um Ihre Einschätzung, wie der monatliche Rechnungsbetrag sozialversicherungsrechtlich korrekt aufzuteilen ist:
1. Muss der Gesamtbetrag auf die tatsächlich teilnehmenden Mitarbeiter verteilt werden (z. B. Rechnungssumme ÷ tatsächliche Teilnehmer),
oder
2. kann der Betrag anteilig pro angemeldeter Person (z. B. Rechnungssumme ÷ alle angemeldeten Personen) angesetzt werden?
Vielen Dank für die Prüfung und die Rückmeldung.