Sehr geehrte Damen und Herren,
ich lese immer wieder, dass der Arbeitgeber bei einer Entsendung in vertragsloses Ausland ein Formular zur Feststellung der Entsendung im Sinne der Ausstrahlung nach § 4 SGB IV an die zuständige Krankenkasse geschickt werden muss.
Andererseits lese ich in der gemeinsamen Verlautbarung des GKV-Spitzenverbands vom 18. März 2020 auch unter 3.7, dass der Arbeitgeber es zu prüfen hat, ob die Voraussetzungen erfüllt werden und dass eine generelle Anfrage zur Feststellung der Voraussetzungen einer Entsendung für jeden entsandten Arbeitnehmer, also auch in unzweifelhaften Fällen oder Sachverhalten, die häufiger vorkommen und keine Besonderheiten aufweisen, nicht empfohlen wird.
Reicht es also auch, dass ich dokumentiere, dass ich alle Voraussetzungen geprüft habe, indem ich z.B. dieses Formular ausfülle und abspeichere, aber nicht abschicke?
Besten Dank für Ihre Rückmeldung