Hallo,
seit 5/2023 ist die Firma A GmbH Gesellschafter der Firma B GmbH.
Bitte teilen Sie mir mit, ob die Mitarbeiter der Firma A GmbH bei der Ermittlung der Arbeitnehmerzahl mit zu berücksichtigen sind. Ich würde momentan davon ausgehen, dass sie ab 5/2023 mit zu berücksichtigen sind. Liege ich damit richtig?
Vielen Dank