Guten Tag,
wir haben einen Mandanten, bei dem an gesetzlichen Feiertagen einige Mitarbeiter arbeiten müssen (branchenbedingt).
Nun behauptet unser Mandant, dass bei Feiertagsarbeit es gesetzlich vorgeschrieben ist, dass Mitarbeiter die gearbeiteten Stunden als "doppelte" Stunden auf deren Arbeitszeitkonto gutgeschrieben bekommen (sprich: Mitarbeiter hat z.B. 8 h an einem Feiertag gearbeitet und erhält somit zusätzlich 8 h gutgeschrieben auf das Arbeitszeitkonto, Gesamt 16 h).
Mir ist eine derartige Regelung nicht bekannt.
Können Sie mir die gesetzliche Regelung zur Feiertagsarbeit mitteilen und was hierzu gilt?
Danke vorab!