Expertenforum - Feiertagsarbeit

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  • 01
    Feiertagsarbeit

    Guten Tag,


    wir haben einen Mandanten, bei dem an gesetzlichen Feiertagen einige Mitarbeiter arbeiten müssen (branchenbedingt).


    Nun behauptet unser Mandant, dass bei Feiertagsarbeit es gesetzlich vorgeschrieben ist, dass Mitarbeiter die gearbeiteten Stunden als "doppelte" Stunden auf deren Arbeitszeitkonto gutgeschrieben bekommen (sprich: Mitarbeiter hat z.B. 8 h an einem Feiertag gearbeitet und erhält somit zusätzlich 8 h gutgeschrieben auf das Arbeitszeitkonto, Gesamt 16 h).

    Mir ist eine derartige Regelung nicht bekannt.


    Können Sie mir die gesetzliche Regelung zur Feiertagsarbeit mitteilen und was hierzu gilt?


    Danke vorab!

  • 02
    RE: Feiertagsarbeit

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Gesetzlich ist geregelt (in § 11 Abs. 3 ArbZG), dass den Arbeitnehmern für die Beschäftigung an einem Feiertag, der auf einen Werktag fällt, ein Ersatzruhetag zu gewähren ist. Dieser Ersatzruhetag kann aber auf einen ohnehin arbeitsfreien Tag „gelegt“ werden, beispielsweise auf einen Samstag. Gesetzlich ist aber nicht vorgeschrieben, dass ein Arbeitnehmer für Arbeit am Feiertag zusätzlich zur Vergütung einen weiteren „bezahlten“ Arbeitstag erhält.


    Mitunter ist allerdings in Tarifverträgen oder auch in Arbeitsverträgen ein Feiertagszuschlag vorgeschrieben, der auch in ein Zeitguthaben umgewandelt werden kann.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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