wir beschäftigen Studenten, die während des Studiums ein Pflichtsemesterpraktikum absolvieren. Lauft Tarif erhalten diese Praktikanten ein Entgelt von 700,00 €.
Zählt dieses Einkommen zu den den Einkünften in der Familienversicherung ?
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wir beschäftigen Studenten, die während des Studiums ein Pflichtsemesterpraktikum absolvieren. Lauft Tarif erhalten diese Praktikanten ein Entgelt von 700,00 €.
Zählt dieses Einkommen zu den den Einkünften in der Familienversicherung ?
Guten Tag,
eine Familienversicherung setzt voraus, dass die in Betracht kommenden Angehörigen kein Gesamteinkommen haben, das bestimmte Beträge übersteigt (2025 = 535 Euro monatlich). Für die Feststellung der Familienversicherung ist daher das Gesamteinkommen nach den Vorgaben der Grundsätzlichen Hinweise des GKV-SV vom 29.09.2022 zu prüfen. Hierbei sind auch bei Einnahmen aus einer Beschäftigung der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu berücksichtigen. Der Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000 Euro kann in Abzug gebracht werden. Entgeltzahlungen im Rahmen eines Pflichtpraktikums sind hier ebenfalls zu berücksichtigen.
Eine konkrete Beurteilung kann nur durch die Krankenkasse erfolgen, insofern empfehlen wir Ihrem Praktikanten die Einbindung der entsprechenden Krankenkasse zur Prüfung der Familienversicherung. Ist eine Familienversicherung nicht möglich, kann eine KVdS (Krankenversichrung der Studenten) ebenfalls mit der zuständigen Krankenkasse besprochen werden.
Mit freundlichen Grüßen
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