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  • 01
    Familienversicherung Werkstudent

    Ein Werkstudent, 21 Jahre alt, arbeitet ausschließlich in den Semesterferien Vollzeit im Betrieb; Arbeitsverträge werden jeweils für diese Zeiträume erstellt, es erfolgt am Anfang die Anmeldung als Werkstudent, zum Ende der Semesterferien wieder die Abmeldung. In dieser Zeit fällt er in die studentische Versicherung, ist das richtig? Ist es möglich, während der Semester in die Familienversicherung aufgenommen zu werden? Wird der Verdienst angerechnet?

  • 02
    RE: Familienversicherung Werkstudent

    Guten Tag,
     
    in der Familienversicherung nach § 10 SGB V können Studenten bis zum 25. Lebensjahr versichert werden, sofern ihr regelmäßiges Gesamteinkommen 535 Euro (2025) monatlich nicht übersteigt.
    Sofern eine Familienversicherung für Werkstudenten nicht in Frage kommt und Krankenversicherungsfreiheit nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V (Werkstudentenprivileg) besteht, sind diese Personen als Student versicherungspflichtig und haben ihre Beiträge selbst zu entrichten.
     
    Werden die Voraussetzungen einer kurzfristigen Beschäftigung erfüllt, könnte während der Semesterferien die Beschäftigung sozialversicherungsfrei ausgeübt werden und ggf. durchgehend die kostenlose Familienversicherung durchgeführt werden.
    Da es sich hier aber immer um Entscheidungen im Einzelfall handelt, empfehlen wir, darauf hinzuwirken, dass sich der betroffene Student an seine Krankenkasse zwecks Beurteilung der Möglichkeit der Familienversicherung wendet. 
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Familienversicherung Werkstudent

    Die Voraussetzungen für eine kurzfristige Beschäftigung liegen leider nicht vor. Wenn er während des Semesters zwar unter 535,-- €, aber in den Semesterferien mehr als 535,-- verdient, wäre es dann eine Möglichkeit, die studentische KV nur in den Semesterferien zu haben und außerhalb dieser Zeit wieder in die Familienversicherung zu kommen? Ich frage mich, ob der Verdienst aus den Semesterferien dann auch auf die Zeit während des Semester umgerechnet wird?

  • 04
    RE: Familienversicherung Werkstudent

    Guten Tag,
     
    die studentische Krankenversicherung läuft in der Regel über das gesamte Semester. Wir bitten Sie, die zuständige Krankenkasse einzubinden, damit die korrekte Abwicklung erfolgen kann. 
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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