Hallo Zusammen,
bei uns stellt sich aktuell die Frage, ob ein Student welcher ein vorgeschriebenen Praxissemester macht (vorgeschriebenes Zwischenpraktikum) bei welchem er mtl. 900,00 Euro Entgelt erhält, weiterhin beitragsfrei über die Familienversicherung abgesichert ist oder ob er sich aufgrund der Entgelthöhe selbst studentisch versichern muss in der KV & PV?
In der Beschäftigung als Pflichtpraktikum gilt Beitragsfreiheit in der Kranken- und Pflegeversicherung. Ist das Einkommen trotzdem in die Familienversicherung zu berücksichtigen?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
awi solutions gmbh