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  • 01
    Familienversicherung während Pflichtpraktikum mit Entgelt möglich

    Hallo Zusammen,


    bei uns stellt sich aktuell die Frage, ob ein Student welcher ein vorgeschriebenen Praxissemester macht (vorgeschriebenes Zwischenpraktikum) bei welchem er mtl. 900,00 Euro Entgelt erhält, weiterhin beitragsfrei über die Familienversicherung abgesichert ist oder ob er sich aufgrund der Entgelthöhe selbst studentisch versichern muss in der KV & PV?

    In der Beschäftigung als Pflichtpraktikum gilt Beitragsfreiheit in der Kranken- und Pflegeversicherung. Ist das Einkommen trotzdem in die Familienversicherung zu berücksichtigen?

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    awi solutions gmbh

  • 02
    RE: Familienversicherung während Pflichtpraktikum mit Entgelt möglich

    Hallo awi solutions gmbh,
     
    bei der Prüfung der Frage, ob die für die Durchführung der Familienversicherung maßgebende Gesamteinkommensgrenze (aktuell: 535,00 €) überschritten wird, ist das regelmäßig im Monat erzielte bzw. zufließende Gesamteinkommen zu berücksichtigen.
     
    Einkünfte, die von vornherein für „nicht mehr als drei Monate bzw. 70 Arbeitstage“ erzielt werden, sind als unregelmäßig anzusehen und schließen die Familienversicherung grds. nicht aus.
     
    Wir empfehlen der betreffenden Person, mit ihrer Krankenkasse Kontakt aufzunehmen, um von dort eine rechtsverbindliche Beurteilung zu erlangen, ob die Familienversicherung während der Dauer des vorgeschriebenen Zwischenpraktikums durchgängig möglich ist.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     
     

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