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  • 01
    Familienversicherung, kein Einkommen, aber Geschäftsanteil ohne Gewinnbeteiligung

    Guten Tag,

    eine Ehegattin hält einen 25% GbR-Anteil, hat dafür keine Einlage erbracht und erhält keinen Gewinn. Gesellschaftsbeschlüsse sind mit einfacher Mehrheit möglich.

    Auch sonst hat sie keinerlei Einkommen.

    Familienversicherung über den gesetzlich versicherten Ehemann sollte möglich sein?

    Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

     

  • 02
    RE: Familienversicherung, kein Einkommen, aber Geschäftsanteil ohne Gewinnbeteiligung

    Hallo Petra L.,
     
    nach § 10 SGB V können in der Familienversicherung u.a. die Ehegatten von Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung versichert werden, wenn diese Familienangehörigen
    kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV (2025: 535,00 €) überschreitet.
     
    Der Begriff des Gesamteinkommens wird in § 16 SGB IV durch eine Legaldefinition umschrieben, die auch für die Durchführung der Familienversicherung maßgebend ist. Nach dieser Vorschrift in Verbindung mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist bei der Ermittlung des Gesamteinkommens von der Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts auszugehen. Hierzu gehören u.a. auch Einkünfte aus Kapitalvermögen (u.a. Zinsen, Gewinnausschüttungen und Dividenden).
     
    Sofern in Ihrem Fall nach den vorstehenden Grundsätzen die Voraussetzungen für eine kostenfreie Familienversicherung erfüllt sind, könnte die Ehefrau die Mitversicherung bei der gesetzlichen Krankenkasse ihres Mannes beantragen.
     
    Wir empfehlen, der betroffenen Person die zuständige Krankenkasse zu kontaktieren, um mit dieser die Möglichkeit der Familienversicherung abschließend zu klären.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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