Expertenforum - Familienversicherung - Einkommensgrenze

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  • 01
    Familienversicherung - Einkommensgrenze

    Hallo Expertenforum,

    es geht um eine kurzfristige Beschäftigung für 2,5 Monate. Der Monatsverdienst von 538,00 € wird nicht überschritten. Die Voraussetzungen für eine Abrechnung als kurzfristige Beschäftigung sind erfüllt.

    Zu welcher Einkommensgrenze zählt diese Beschäftigung bei einer Familienversicherung? Minijob bis 538,00 €, aber es ist ja eine Abrechnung als kurzfristige Beschäftigung oder zählt die andere Einkommensgrenze bis 505,00 €, da es keine Abrechnung als Minijob ist?


    Danke für Ihre Hilfe


     

  • 02
    RE: Familienversicherung - Einkommensgrenze

    Guten Tag,


    verfügen Familienangehörige über ein Gesamteinkommen, das regelmäßig im Monat 1/7 der monatlichen Bezugsgröße (2024: 505 EUR) überschreitet, unterstellt der Gesetzgeber, dass bei diesen Personen kein Schutzbedürfnis vorliegt. Deshalb ist eine Familienversicherung in diesen Fällen ausgeschlossen. Zum 01.10.2022 wurde das zulässige Gesamteinkommen ausschließlich für geringfügig entlohnte beschäftigte Familienmitglieder an die neue Geringfügigkeitsgrenze angepasst (538,00 EUR).


    Hingegen bleiben Entgelte aus geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen (kurzfristige Beschäftigungen), die befristet für die Dauer bis zu max. drei Monaten bzw. 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr ausgeübt werden, beim Gesamteinkommen unberücksichtigt, da es sich hier nicht um regelmäßiges Einkommen handelt. Das bedeutet, dass allein die Ausübung einer versicherungsfreien kurzfristigen Beschäftigung unabhängig von der Höhe des in dieser Zeit erzielten Arbeitsentgelts der Familienversicherung prinzipiell nicht entgegensteht.

    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam


     

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