Hallo Expertenforum,
es geht um eine kurzfristige Beschäftigung für 2,5 Monate. Der Monatsverdienst von 538,00 € wird nicht überschritten. Die Voraussetzungen für eine Abrechnung als kurzfristige Beschäftigung sind erfüllt.
Zu welcher Einkommensgrenze zählt diese Beschäftigung bei einer Familienversicherung? Minijob bis 538,00 €, aber es ist ja eine Abrechnung als kurzfristige Beschäftigung oder zählt die andere Einkommensgrenze bis 505,00 €, da es keine Abrechnung als Minijob ist?
Danke für Ihre Hilfe