Ich hätte eine Frage zur Familienversicherung.
Ich habe eine Mandantin die im Jahr 2019 die Grenze der Familienversicherung überschritten hat. In der Jahren 2020 und 2021 ist sie jedoch wieder darunter.
Muss man für 2019 rückwirkend Beiträge bezahlen und kommt ab 2020 wieder in die Familienversicherung? Oder gibt es eine Überganglösung wenn nur ein Jahr überschritten ist?