Expertenforum - Familienversicherung

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  • 01
    Familienversicherung

    Hallo Expertenteam,

    ich habe einen Minijobber, der in der KV/PV familienversichert beim Ehepartner ist. Nun ist der Ehepartner in Rente. Bleibt der Minijobber trotzdem familienversichert?

    Kann der Minijobber als Familienversicherter auch Krankengeld nach Ende der LFZ von 6 Wochen erhalten und hat er auch Anspruch auf REHA-Maßnahmen ( Kur) ?


    Vielen Dank und herzliche Grüße

    Kerstin Ehrhardt

  • 02
    RE: Familienversicherung

    Sehr geehrte Frau Ehrhardt,
     
    verfügen Familienangehörige über ein Gesamteinkommen, das regelmäßig im Monat 1/7 der monatlichen Bezugsgröße (2024: 505 EUR) überschreitet, unterstellt der Gesetzgeber, dass bei diesen Personen kein Schutzbedürfnis vorliegt. Deshalb ist eine Familienversicherung in diesen Fällen ausgeschlossen. Zum 01.10.2022 wurde das zulässige Gesamteinkommen ausschließlich für geringfügig entlohnte beschäftigte Familienmitglieder an die neue Geringfügigkeitsgrenze angepasst (538,00 EUR).
     
    Sofern das Gesamteinkommen nicht überschritten wird, ist eine Familienversicherung weiterhin möglich, auch wenn der Ehepartner in Rente geht.
     
    Geringfügig entlohnte Beschäftigte haben keinen Anspruch auf Krankengeld. Inwiefern die Voraussetzungen für eine stationäre oder ambulante Reha-Maßnahme vorliegen, können wir im Rahmen dieses Forums nicht beurteilen, da uns die notwendigen Informationen nicht vorliegen. Wir empfehlen der Minijobberin direkt mit der zuständigen Krankenkasse Kontakt aufzunehmen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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