Guten Tag,
im Rahmen der Kontenprüfung bei der Rentenversicherung ist einem Mitarbeitenden aufgefallen, dass für 10/2016-03/2017 der falsche Rechtskreis bei der DEÜV-Meldung ausgewiesen wurde.
Statt nach dem RK West wurden auch die Beiträge nur bis zur BBG des RK Ost berechnet.
Muss der Arbeitgeber hier noch Beiträge nachentrichten oder sind diese verjährt? Muss die DEÜV-Meldung korrigiert werden auch wenn keine Beiträge nachberechnet werden? Gibt es für die DEÜV-Meldungen auch eine Art Verjährung?
Vielen Dank