Expertenforum - Fahrtkostenerstattung Rehamaßnahme

Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Fahrtkostenerstattung Rehamaßnahme

    Sehr geehrtes Expertenteam, folgender Sachverhalt ist zu klären:

    Einer unserer Mandanten (Baugewerbe) möchte einem seiner Mitarbeiter, welcher aufgrund einer längeren Erkrankung Krankengeld bezieht und an einer ambulanten Rehamaßnahme teilnimmt, die Fahrtkosten (AN fährt mit mit privaten PKW) 0,30 € pro Kilometer für die Fahrten zur Reha-Einrichtung erstatten. Er möchte dies natürlich steuerfrei erstatten. Wir bezweifeln, dass dies steuerfrei möglich ist, da es sich ja nicht um Fahrten zu den Einsatzstellen im Rahmen seiner Tätigkeit handelt.

    Wie beurteilen Sie das?

    Vielen Dank!

  • 02
    RE: Fahrtkostenerstattung Rehamaßnahme

    Sehr geehrter Fragesteller,


    für ene steuerfreie Erstattung der Fahrtkosten gibt es leider keine Rechtsgrundlage.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

  • 03
    RE: Fahrtkostenerstattung Rehamaßnahme

    Vielen Dank für die Rückmeldung. Eine letzte Frage dazu: Gehen wir richtig in der Annahme, dass in diesem Fall auch keine Pauschalierung der Lohnsteuer möglich ist?

  • 04
    RE: Fahrtkostenerstattung Rehamaßnahme

    Sehr geehrter Fragesteller,


    es ist korrekt, dass auch Pauschalierungsmöglichkeiten der Lohnbesteuerung für diesen Fall nicht greifen.


    Allerdings kann der Arbeitgeber steuerfrei einen Tankgutschein bis maximal EUR 50,00 monatlich als Sachbezug gemäß § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG ausgeben, wenn der steuerfreie Sachbezug nicht bereits anderweitig ausgeschöpft ist.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

    Themenbereich:
Zur Übersicht

Kontakt zur AOK

Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.