Expertenforum - Fahrgeld zur Berufschule

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  • 01
    Fahrgeld zur Berufschule

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir zahlen unseren Azubis, wenn sie Berufsschule haben, Fahrgeld. Die Azubis haben Blockunterricht d.h. sie sind die ganze Woche in der Berufsschule und bekommen dafür von uns einen Betrag in Höhe der Wochenkarte von der Deutschen Bahn unabhängig, ob sie wirklich mit der Bahn fahren oder mit eigenem PKW bzw. sie jemand mitnimmt. Wir überprüfen nicht, ob sie wirklich den Zug genommen haben.

    Wir sind uns nicht einig, ob diese Zahlung steuer- und sv-frei gezahlt werden kann oder ob sie pflichtig ist. Können Sie uns hier weiterhelfen?

    Vielen Dank.

  • 02
    RE: Fahrgeld zur Berufschule

    Guten Tag,
     
    das Sozialversicherungsrecht folgt bei der Beurteilung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts in der Regel dem Steuerrecht.
     
    Ihre Frage betrifft steuerrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Steuerrechts keine Stellungnahme abgeben können.
     
    Antworten auf steuerrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von ihrem Steuerberater, dem zuständigen Finanzamt sowie Fachanwälten für Steuerrecht.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Steuerrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Steuerrecht“.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Fahrgeld zur Berufschule

    Sehr geehrter Fragesteller,


    die Zuschüsse können nach § 3 Nr. 15 EStG lohnsteuerfrei gezahlt werden, wenn eine tatsächliche Verwendung beim Arbeitnehmer "für Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr" nachgewiesen werden kann. Dokumentiert werden muss (durch geeignete Belege) also, dass tatsächlich entsprechende Einzel- oder Zeitfahrkarten von den Arbeitnehmern gekauft wurden.


    Nicht notwendig ist eine dienstliche/berufliche Verwendung. Auch Zuschüsse für (ausschließlich) privat genutzte Wochenkarten etc. sind also lohnsteuerfrei.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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