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  • 01
    euBP - Führung elektronischer Entgeltunterlagen

    Wir arbeiten mit einer systemgeprüften Software und kommen der Pflicht zur elektronischen Führung der Entgeltunterlagen nach § 9 BVV nach. Aber auch Arbeitsverträge und andere begleitende Entgeltunterlagen müssen seit 01.01.2022 elektronisch vorgehalten werden. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2026 gemäß § 8 Abs 4 BVV sich von dieser Verpflichtung befreien zu lassen.

    Ist diese Befreiung aktuell, d.h. in 2025 rückwirkend ab 01.01.2022 noch möglich?

  • 02
    RE: euBP - Führung elektronischer Entgeltunterlagen

    Hallo Lohnbuchhalterin,

    seit 01.01.2023 ist die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) für alle Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtend. Für Prüfzeiträume bis zum 31. Dezember 2026 kann auf Antrag des Arbeitgebers auf eine elektronische Übermittlung der gespeicherten Entgeltabrechnungsdaten verzichtet werden (§ 126 SGB IV). Der Antrag ist formlos und unter Angabe der Betriebsnummer an den Rentenversicherungsträger zu senden, der für die Betriebsprüfung zuständig ist.
     
    Da Betriebsprüfungen der deutschen Rentenversicherung ausschließlich vergangenheitsbezogen durchgeführt werden, hat die oben beschriebene Regelung nach unserem Verständnis zur Folge, dass die Befreiung „rückwirkend“ für zu prüfende Abrechnungszeiträume anzuwenden ist.   
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam


     

  • 03
    RE: euBP - Führung elektronischer Entgeltunterlagen

    Danke

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