Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Erstbescheinigung nach Reha

    Hallo!

    Wir haben einen Arbeitnehmer, der seit dem 16.04. im Krankengeld ist. Er hat zuletzt eine Reha gemacht, welche gestern beendet wurde. Ab heute hat er eine Erstbescheinigung eingereicht. Muss in diesem Fall die Entgeltfortzahlung noch einmal für 6 Wochen gezahlt werden?

    Mit freundlichen Grüßen

     

  • 02
    RE: Erstbescheinigung nach Reha

    Hallo PersonalMB,

    da Ihre Fragestellung zur Entgeltfortzahlung nach der absolvierten Reha zum einen vordergründig das Arbeitsrecht betrifft und zum anderen die uns zur konkreten Beantwortung notwendigen Unterlagen (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Diagnosen, Arztberichte etc.) nicht zur Verfügung stehen, bitten wir um Verständnis, dass wir im Rahmen dieses Forums nur eine allgemeine Stellungnahme zu Ihrem Sachverhalt abgeben können.

    Nach den Regelungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) besteht bei durchgehend vorliegender Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich ein Anspruch auf bis zu 6 Wochen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.

    Alle Arbeitsunfähigkeitszeiten eines Arbeitnehmers, die auf derselben Krankheitsursache  beruhen, sind zusammenzurechnen.

    Ein neuer, wiederum 6 Wochen umfassender Anspruch auf Entgeltfortzahlung würde nur dann vorliegen, sofern zwei voneinander völlig unabhängige (in ihrer Ursache und zeitlichen Abfolge deutlich getrennte) Arbeitsunfähigkeitsfälle bestehen.

    Letztlich kann die Frage, ob der Arbeitgeber nach dem Ende der Reha-Maßnahme  Entgeltfortzahlung zu leisten hat oder der Mitarbeiter weiterhin Krankengeld erhält nur mit der zuständigen Krankenkasse anhand der dort vorliegenden Unterlagen (im Rahmen des EEL-Verfahrens) verbindlich geklärt werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

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