Expertenforum - Erstattung U1 für "Karenztage"

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  • 01
    Erstattung U1 für "Karenztage"

    Liebes Experten Team,

    wenn der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern sog. Karenztage einräumt, an denen bei Krankheit noch keine AU vorgelegt werden muss (z.B. AU erst ab dem dritten Tag), ist die Lohnfortzahlung für eine Arbeitsunfähigkeit an diesen Tagen dann erstattungsfähig im Rahmen der U1? Oder erfolgt eine U1 Erstattung an den Arbeitgeber nur für die Tage, für die tatsächlich eine AU vorliegt?

    Vielen Dank vorab und beste Grüße

  • 02
    RE: Erstattung U1 für "Karenztage"

    Guten Tag,
     
    im Rahmen des Umlageverfahrens U1 werden die Aufwendungen des Arbeitgebers, die er aus Anlass einer Arbeitsunfähigkeit an seine Arbeitnehmer zu zahlen hat, erstattet. Erstattungsfähig sind aber nur die Aufwendungen, die der Arbeitgeber verpflichtend nach den Regelungen im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) fortzahlen muss.
     
    Nach § 3 EFZG hat der Arbeitnehmer Anspruch auf die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, wenn er infolge von Krankheit verhindert ist, seine Arbeitsleistung zu erbringen. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.
     
    Für die „Karenztage“ besteht somit bereits ein gesetzlicher  Anspruch auf Entgeltfortzahlung und eine Erstattung im U1-Verfahren ist unabhängig von einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung möglich.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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