Liebes Experten Team,
wenn der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern sog. Karenztage einräumt, an denen bei Krankheit noch keine AU vorgelegt werden muss (z.B. AU erst ab dem dritten Tag), ist die Lohnfortzahlung für eine Arbeitsunfähigkeit an diesen Tagen dann erstattungsfähig im Rahmen der U1? Oder erfolgt eine U1 Erstattung an den Arbeitgeber nur für die Tage, für die tatsächlich eine AU vorliegt?
Vielen Dank vorab und beste Grüße