Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Erstattung Taxikosten für schwerbehinderten Mitarbeiter

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    wir möchten einem schwerbehinderten Mitarbeiter (Grad 80 / Rollstuhl) die Taxikosten zur Arbeit bezahlen (zusätzlich zum normalen Arbeitslohn). Er kann nicht mehr selber Autofahren.


    Ist dies steuer- und sv-frei möglich?


    Vielen Dank und Grüße

    FP20-Gehalt

  • 02
    RE: Erstattung Taxikosten für schwerbehinderten Mitarbeiter

    Sehr geehrter Fragesteller,


    im geschilderten Fall besteht die Möglichkeit, die Erstattung der Taxikosten (zwar nicht steuerfrei, jedoch) mit Pauschalbesteuerung von 15 % durchzuführen gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 9 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 und Satz 4 EStG.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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