Sehr geehrte Damen und Herren,
wir hätten eine Frage zur Erstattung von Arbeitsentgeltzahlungen im Zusammenhang mit Beschäftigungsverboten.
In der Regel lassen wir uns das laufende Arbeitsentgelt unserer Mitarbeiterinnen, die sich im Beschäftigungsverbot befinden, von Ihnen erstatten. Nun stellt wir uns aber die Frage, wie in diesem Zusammenhang mit Sonderzahlungen (z. B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder tariflich geregelte Jahressonderzahlungen) zu verfahren ist.
Wenn man recherchiert dann wird bei der Erstattung immer von dem laufenden Arbeitsentgelt gesprochen. Darunter zählt bei uns auch die Jahressonderzahlung. Würde diese dann mit in die Erstattung fallen?
Wir bitten um eine kurze Rückmeldung, ob und unter welchen Voraussetzungen die Erstattung von Sonderzahlungen möglich ist.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Luca Wieduwilt