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  • 01
    Erstattung Lohnfortzahlung ohne Krankmeldung

    Moin,

    ein Mitarbeiter meines Mandanten war drei Tage krank ohne Krankmeldung. Der Arbeitgeber verlangt immer erst ab dem 4 vierten Tag eine AU-Bescheinigung.


    Kann ich trotzdem die LFZG-Erstattung bei der Krankenkasse beantragen, auch ohne AU-Nachweis ?



     

  • 02
    RE: Erstattung Lohnfortzahlung ohne Krankmeldung

    Guten Tag,
     
    der Entgeltanspruch eines Arbeitnehmers bleibt bis zur Dauer von sechs Wochen erhalten, wenn er durch eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit unverschuldet daran gehindert wird, seine Beschäftigung auszuüben. Dieser Grundsatz ist im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) geregelt. Arbeitnehmer erhalten immer dann Entgeltfortzahlung, wenn sie wegen Krankheit arbeitsunfähig sind. Die Ursache der Krankheit ist – abgesehen vom Selbstverschulden – ohne Bedeutung.
     
    § 5 Abs. 1 EFZG verpflichtet den Arbeitnehmer, seinem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich anzuzeigen (Anzeigepflicht). Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.
     
    Erfolgt eine Weiterzahlungspflicht des Arbeitsentgelts aufgrund der sich aus dem EFZG ergebenen Regelungen, ergibt sich für den Arbeitgeber eine Erstattungsmöglichkeit nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) im Rahmen des Umlageverfahrens U1.  
     
    In Ihrem Fall ist also eine Erstattung nach dem AAG im Rahmen des Umlageverfahrens U1 möglich und es ist ausreichend, dass Sie die U1-Erstattung über Ihr zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm heraus anfordern.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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