Liebes AOK-Forum,
ein Mitarbeiter von uns ist verstorben und wir, als Arbeitgeber, möchten uns gerne in Höhe von 500,00 Euro am Leichenschmaus beteiligen.
Wie ist eine solche Zahlung steuer- und sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen? Ist es hier möglich die Kostenerstattung mit 30% pauschaler Lohnsteuer abzurechnen? Eine Abrechnung als geldwerter Vorteil über die Erben ist NICHT gewollt.
Vielen Dank vorab für Ihre Einschätzung.
Freundliche Grüße
PayrollTeam