Hallo,
gibt es die U1 Erstattung für Arbeitgeber, wenn Arbeitnehmer nur 3 Tage krank gewesen , ohne AU Bescheinigung?
Danke!
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Hallo,
gibt es die U1 Erstattung für Arbeitgeber, wenn Arbeitnehmer nur 3 Tage krank gewesen , ohne AU Bescheinigung?
Danke!
Hallo TDr,
die Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit erfolgt auf Antrag des Arbeitgebers und ist zu gewähren, sobald dieser verpflichtet ist, das Arbeitsentgelt nach den Regelungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes fortzuzahlen.
Eine Erstattung durch die Ausgleichskasse kann grundsätzlich nicht von der Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abhängig gemacht werden (BSG-Urteil vom 09.09.1981).
Dies schließt nicht aus, dass die Ausgleichskasse bei Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit vom Arbeitgeber verlangen kann, dass er die Arbeitsunfähigkeit belegt. Zu Unrecht erstattete Beträge könnten zurückgefordert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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