Hallo Expertenteam,
wir haben einen Mitarbeiter (Regelsaltersrente seit 01.09.2024) in Vollzeit weiterbeschäftigt, der jetzt seit 04.10.2024 krank ist. Er war bereits in der Zeit vom 11.02. - 03.03.2024 wegen der gleichen Krankheit arbeitsunfähig gemeldet. Nun meine Frage: Der Mitarbeiter hat trotz Regel- altersrente Anspruch auf Entgeltfortzahlung?
Da der vorhergehende Krankheitszeitraum die 6-Monats-Frist nicht betrifft startet mit dem 04.10.2024 ein neuer Anspruch von 6 Wochen Lohnfortzahlung und wir bekommen über die Umlage 1 auch von der Krankenkasse trotz Regelaltersrente die Erstattung während den 6 Wochen?
Mit freundlichen Grüßen
Martina