Hallo, bekommt ein Arbeitgeber bei der U2 im Rahmen eines Beschäftigungsverbots neben dem fortgezahlten Arbeitsentgelt auch die Arbeitgeberanteile erstattet oder nur fortgezahlte Bruttoarbeitsentgelt?
Expertenforum - Erstattung bei Beschäftigungsverbot

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Erstattung bei Beschäftigungsverbot
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RE: Erstattung bei Beschäftigungsverbot
Hallo kanzlei15,
zu den erstattungsfähigen Aufwendungen gehören im Rahmen des Erstattungsverfahrens der U2-Umlageversicherung nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 3 Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) auch die auf die an Arbeitnehmer fortgezahlten Arbeitsentgelte entfallenden und von den Arbeitgebern zu tragenden Beitragsanteile zur Sozialversicherung einer betroffenen Arbeitnehmerin.
Mit freundlichen Grüßen
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