Expertenforum - Erstattung AAG bei vorfinanziertem Insolvenzgeld

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  • 01
    Erstattung AAG bei vorfinanziertem Insolvenzgeld

    Hallo liebes Expertenteam,


    die Arbeitnehmer unseres Mandanten, der U1-pflichtig ist, erhalten im Rahmen der Insolvenzgeldvorfinanzierung Insolvenzgeld.

    Nunmehr ist ein Arbeitnehmer erkrankt.


    Können wir das Entgelt für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit dennoch über die U1 zur Erstattung beantragen?


    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

    Freundliche Grüße

    Frau Schubert

  • 02
    RE: Erstattung AAG bei vorfinanziertem Insolvenzgeld

    Sehr geehrte Frau Schubert,
     
    Ihre Frage zur Berechnung der Erstattungsanträge im Rahmen des Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) betrifft vordergründig das Arbeitsrecht. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass wir hierzu nur allgemein Stellung nehmen können. Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u.a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) oder Fachanwälten für Arbeitsrecht.
    Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Arbeitsrecht“.
     
    Ganz allgemein gilt:
     
    Der Anspruch auf Erstattung nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz entsteht nur, wenn der Arbeitgeber Arbeitsentgelt nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz zahlt.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Erstattung AAG bei vorfinanziertem Insolvenzgeld

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Wie von den Kollegen bereits angemerkt: Gemäß § 2 Abs. 2 AAG besteht ein Anspruch auf Erstattung nur, wenn der Arbeitgeber Arbeitsentgelt (u.a.) gemäß § 3 Abs.1, 2 EFZG erbracht hat. Hieran fehlt es bei der Zahlung von Insolvenzgeld im Wege der Vorfinanzierung.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gerne zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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