Hallo liebes Expertenteam,
die Arbeitnehmer unseres Mandanten, der U1-pflichtig ist, erhalten im Rahmen der Insolvenzgeldvorfinanzierung Insolvenzgeld.
Nunmehr ist ein Arbeitnehmer erkrankt.
Können wir das Entgelt für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit dennoch über die U1 zur Erstattung beantragen?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Freundliche Grüße
Frau Schubert