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  • 01
    Erst kurzfristige Beschäftigung, dann Werkstudentenvertrag

    Liebes AOK-Expertenforum,


    wir haben eine Studentin für die Zeit vom 01.07.2025 bis 30.09.2025 eingestellt. Abgerechnet wurde das als kurzfristige Beschäftigung. Ab 01.10.2025 stellen wir sie nun im Rahmen einer Werkstudententätigkeit an. Kommt es dadurch rückwirkend zu einer Änderung bei der kurzfristigen Beschäftigung?

  • 02
    RE: Erst kurzfristige Beschäftigung, dann Werkstudentenvertrag

    Hallo johafro,
     
    wird im direkten Anschluss an eine kurzfristige Beschäftigung eine Werkstudententätigkeit beim gleichen Arbeitgeber aufgenommen, hat dies keine Auswirkungen auf die Beurteilung der vorhergehenden kurzfristigen Beschäftigung, sofern die entsprechenden Voraussetzungen hierfür erfüllt waren.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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