Liebes AOK-Expertenforum,
wir haben eine Studentin für die Zeit vom 01.07.2025 bis 30.09.2025 eingestellt. Abgerechnet wurde das als kurzfristige Beschäftigung. Ab 01.10.2025 stellen wir sie nun im Rahmen einer Werkstudententätigkeit an. Kommt es dadurch rückwirkend zu einer Änderung bei der kurzfristigen Beschäftigung?