Ein Arbeitnehmer war vom 04.08.-29.08.2025 als kurzfristig Beschäftigter in einem Unternehmen beschäftigt. Ab dem 01.10.2025 wird er nun als Werkstudent beschäftigt. Ist das insoweit legitim oder hat das rückwirkende Auswirkungen auf die Anerkennung der kurzfristigen Beschäftigung ? Die Tätigkeit als Werkstudent war zum Zeitpunkt der kurzfristigen Beschäftigung nicht nicht geplant.
Expertenforum
Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung
Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.
Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.
Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.
-
01
Erst kurzfristige Beschäftigung, dann Werkstudent
-
02
RE: Erst kurzfristige Beschäftigung, dann Werkstudent
Hallo ES,
wird im direkten Anschluss an eine kurzfristige Beschäftigung eine Werkstudententätigkeit (beim gleichen Arbeitgeber) aufgenommen, hat dies keine Auswirkungen auf die Beurteilung der vorhergehenden kurzfristigen Beschäftigung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr ExpertenteamThemenbereich:
Um ein neues Thema im Expertenforum zu eröffnen, müssen Sie sich im AOK Fachportal für Arbeitgeber einloggen.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?
Persönliche Ansprechperson
Kontaktformular