Liebes Expertenteam,
wir haben eine Mitarbeiterin, die am 18.01.1959 geboren ist.
Entsprechend würde sie ab dem 01.04.2025 ihre Regelaltersgrenze erreichen.
Die Mitarbeiterin hat noch keinen Antrag zur Rente gestellt und möchte auch weitehrin regulär arbeiten.
Welche Anpassungen/Umstellungen sind in diesem Fall im Bereich der Sozialverischerung vorzunehmen, wenn die Mitarbeiterin weiterhin arbeitet?
Muss sie uns etwas schriftliche einreichen, dass sie ihre Rente noch nicht in Anspruch nimmt?
Danke vorab.