Expertenforum - Ermittlung LFZ bei Urlaub

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  • 01
    Ermittlung LFZ bei Urlaub

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    § 11 Urlaubsentgelt


    (1) Das Urlaubsentgelt bemisst sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten dreizehn Wochen

    vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat, mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes.

    Bei Verdiensterhöhungen nicht nur vorübergehender Natur, die während des Berechnungszeitraums oder des Urlaubs eintreten, ist von

    dem erhöhten Verdienst auszugehen. Verdienstkürzungen, die im Berechnungszeitraum infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder

    unverschuldeter Arbeitsversäumnis eintreten, bleiben für die Berechnung des Urlaubsentgelts außer Betracht. Zum Arbeitsentgelt

    gehörende Sachbezüge, die während des Urlaubs nicht weitergewährt werden, sind für die Dauer des Urlaubs angemessen in bar abzugelten.


    Das heißt, für den Urlaub gilt dagegen das sogenannte Referenzprinzip, bei dem das urlaubstägliche Entgelt aus dem Durchschnitt der letzten

    13 Wochen bzw. letzten drei Monate berechnet wird. Fließt in diese Durchschnittsberechnung neben dem Grundgehalt, der SFN-Zuschläge der letzten 3 Monate auch die Umwandlungsrate für das Jobrad (Minusbetrag von Brutto) und die private Nutzung von 1/4 des LP mit ein? Das Fahrrad wird durchgängig auch in Zeiten des Urlaubes zur privaten Nutzung überlassen.

    Vielen Dank Kluge

  • 02
    RE: Ermittlung LFZ bei Urlaub

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Wird der Sachbezug während des Urlaubs weiterhin gewährt, ist er bei der Berechnung des Urlaubsentgelts nicht zu berücksichtigen. Andernfalls erhielte der Arbeitnehmer eine doppelte Kompensation (tatsächliche Gewährung des Sachbezugs und Abgeltung des Sachbezugs über das Urlaubsentgelt).


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

  • 03
    RE: Ermittlung LFZ bei Urlaub

    Vielen Dank für Ihre Antwort. Eine Nachfrage bitte:

    die Umwandlungsrate für das Jobrad (Minusbetrag von Brutto) wird berücksichtigt, die private Nutzung von 1/4 des LP nicht?

    Für die Umwandlungsrate wurde im Überlassungsvertrag auf einen Teil des Bruttogehaltes verzichtet.

    MfG Kluge

  • 04
    RE: Ermittlung LFZ bei Urlaub

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Nachfrage.


    Die Versteuerung der Privatnutzungsmöglichkeit muss während der Ausfallzeiten fortgeführt werden, da das Fahrrad den Mitarbeitern ja weiterhin zur Verfügung gestellt wird. Für die Berechnung des Urlaubsentgelts bleibt die Versteuerung allerdings unberücksichtigt.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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