Sehr geehrtes AOK Experten-Team,
wir haben eine Frage zur Ermittlung der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Konkret, ob unbezahlter Urlaub bei der Berechnung mit berücksichtigt werden muss.
Ein freiwillig versicherter Mitarbeiter hat im Jahr 2025 80.600€ (6.200 *13) verdient. Ende Dezember hat er für den Zeitraum 01.01. - 31.03.2026 unbezahlten Urlaub genehmigt bekommen. Somit würde er doch unter die JAG fallen und somit wieder gesetzlich versichert geschlüsselt werden müssen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung
Ihr FP20 Team