Sehr geehrtes Expertenteam,
unsere Mitarbeiterin (geringf. B.) war in der Zeit vom 12.11.2024 - 15.11.2024 mit ihrem Kind im Krankenhaus. Auf der Bescheinigung wurde der Passus "Unfall" angekreuzt.
Nach welchen Angaben ist die Kürzung vorzunehmen -Kalendertage oder Arbeitstage-
Da die Mitarbeiterin nicht gesetzlich versichert ist hat sie somit keinen Anspruch auf Kinderkrankentagegeld. Ist die Kürzung dennoch berechtigt bzw. muss hier gesondert ein Antrag auf unbezahlten Urlaub gestellt werden bzw. durchaus Urlaub/Überstunden ansetzen?
Ist im allgemeinen bei Erkrankung Kind im Zusammenhang der Angabe Unfall etwas spezielles zu beachten? - sind hierzu weitere Angaben für die EEL Meldung erforderlich?
Danke vorab.
Viele Grüße
PersobueroSC